Platz - und Flugordnung
Modellflugplatz Gewann "Rothmund",Flurstück Nr.315 Los 2
Erlaubnis
Dem Modell-Segelflug-Sport Unterbaldingen e. V. wird gem. § 16 Abs.1 Ziffer 1a LuftVo in Bad Dürrheim, Gemarkung
Unterbaldingen, Gewann "Rothmund", Flurstück-Nr. 315 Los 2 die Erlaubnis erteilt, Flugmodelle auf nachstehend näher
bezeichnetem Gelände unter Einhaltung der Bestimmungen und Auflagen zu Starten und zu Landen.
Bezeichnung: Modellfluggelände Bad Dürrheim
Lage: Gemarkung Unterbaldingen, Flurstück-Nr. 315, Los 2
Geltungsbereich: Flugmodelle über 5 Kg ohne Verbrennungsmotor
Betriebszeiten: An allen Tagen von 08.00 Uhr bis SS - 30 Min.
Zulassung: max. bis 25 kg Gesamtmasse
Flugbetrieb
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen darf der Flugbetrieb erst aufgenommen werden, wenn eine Person die Funktion
eines Flugleiters ausübt. Die Rechte und Pflichten des Flugleiters werden innerhalb der Platz- und Flugordnung gesondert
bekanntgegeben. Der Flugbetrieb beginnt mit dem Aufbau des Modells. Vor dem Flugbetrieb hat sich der Pilot beim
Flugleiter unter Angabe seiner Kanalfrequenz zu melden ( Eintrag in das Flugbuch und Anbringen der Frequenztafel an der
Hütte.) Um Doppelbelegungen zu vermeiden, muss sich jeder Pilot vor dem Einschalten seiner Sendeanlage beim Flugleiter
überzeugen, dass keine Gefährdung durch Mehrfachbelegung besteht. Gleichzeitig dürfen max. 6 Flugmodelle der
zugelassenen Art über 5kg betrieben werden. Funkanlagen dürfen nur nach geltenden Vorschriften der Allgemeinzuteilung
von Frequenzen benutzt werden. Bei Funkstörungen ist der Flugbetrieb unverzüglich einzustellen, bis die Störquelle
eindeutig ausgeschaltet ist. Die Flugmodelle dürfen nur innerhalb der vom Hersteller festgelegten Betriebsgrenzen betrieben
werden. Vor dem Flugbetrieb ist der Windsack aufzustellen. Drachenflieger und Modellflieger dürfen nur in gegenseitiger
Absprache den Flugbetrieb ausüben.
Flugverhalten
Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch den Modellflugbetrieb nicht
gefährdet oder gestört wird. Darüber hinaus ist jeder Modellflieger verpflichtet, die luftrechtlichen Vorschriften, die
Bestimmungen dieser Betriebsregelung und die Bestimmungen für Modellflugzeuge (Modellflugordnung) einzuhalten. Das
Überfliegen der Büsche und Hecken in niedriger Höhe in nordwestlicher Richtung ist naturschutzrechtlich untersagt. Es ist
strikt untersagt, Personen, Tiere, Kraftfahrzeuge, landwirtschaftliche Maschinen, die Grillstelle, Hütte sowie den Spielplatz,
Sicherheitsräume oben am Start- und Landeplatz, An- und Abfahrtsstrasse, Parkplatz, sowohl auch sich in den Feldern
befindliche Personen zu überfliegen oder anzusteuern. Stets ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einhalten. Hierbei ist
auch das Gewicht und das Betriebsverhalten der Modelle ( Geschwindigkeit, Steuerbarkeit u.s.w.) zu berücksichtigen.
Zuwiderhandlungen sind vom Flugleiter mit sofortigem Flugverbot, Meldung an die Vereinsleitung und Eintragung ins
Flugbuch zu ahnden. Außenlandungen sind möglichst zu vermeiden. Bemannten Luftfahrzeugen ist immer auszuweichen.
Die Flugmodelle müssen während der Flugdauer ständig vom Piloten beobachtet werden können. Die
Flugraumkennzeichnung geht aus der aushängende Katasteramtskarte hervor. Das Betreten des Modellflugplatzes
außerhalb der Wege ist nicht gestattet. Es dürfen nur die in Deutschland zugelassenen Frequenzbereiche und Kanäle
genutzt werden. Keine dichten oder rasanten Vorbei- bzw. Überflüge vor oder über den Piloten und den Zuschauern,
Kunstflug o.ä. nur weit vor dem Hang in großer Höhe. Die Flugteilnehmer haben sich nur an der vorgesehenen Startstelle
aufzuhalten und während des Fluges in einer Gruppe zusammenzustellen. Nach dem Start des Modells ist der Start- u.
Landebereich sofort zu verlassen. Landungen müssen hörbar angesagt werden. Flugberechtigt sind nur Piloten, die eine
gültige Jahresplakette des Modell-Segelflug-Sport Unterbaldingen e. V. besitzen. Sie ist sichtbar am Sender anzubringen.
Nichtmitglieder und solche die nicht in Besitz einer gültigen Jahresmarke sind, dürfen außerhalb der Flugzeiten das
Vereinsgelände nicht betreten und keinen Flugbetrieb aufnehmen.
Flugleiter
Jedes über 18-jährige Vereinsmitglied mit absolviertem Flugleiterlehrgang kann die Rechte und Pflichten eines Flugleiters
übernehmen. Die Einteilung erfolgt halbjährlich und wird durch Aushang an der Hütte bekanntgegeben. Können eingeteilte
Termine nicht wahrgenommen werden, ist ein Tausch mit anderen Vereinsmitgliedern vorzunehmen. Dieser ist der
Vorstandschaft schnellstmöglichst und rechtzeitig mitzuteilen. Der eingeteilte Flugleiter hat zu festgelegten Zeiten am Platz
anwesend zu sein. Er ist verantwortlich für den gesamten Flugbetrieb und die Ordnung auf dem Platz. Seinen Anweisungen
ist Folge zu leisten. Unbefugte sind dem Gelände fernzuhalten. Er überwacht die Frequenztafel (vermeidet
Doppelbelegungen) und führt das Flugbuch in dem er Außenlandungen, Abstürze und Versicherungsfälle dokumentiert. Bei
Verstößen eines Piloten gegen Sicherheitsvorschriften muss er mündlich verwarnen. Bei wiederholten Verstößen ist ein
sofortiges Flugverbot auszusprechen, die wiederum ins Flugbuch einzutragen sind. (Bei groben Verstößen Benachrichtigung
des Vorstandes) Gemäß der Erlaubnis ist die Vereinsleitung verpflichtet, bei schweren Verstößen das Regierungspräsidium
Freiburg zu unterrichten. Bei undiszipliniertem Verhalten kann der Flugleiter sofortiges Flugverbot und Platzverweis erteilen.
Die anwesenden Vereinsmitglieder haben den Flugleiter in seiner Tätigkeit zu unterstützen. Nehmen an nichtoffiziellen
Flugzeiten mehr als 3 Flugmodelle unter 5 kg am Flugbetrieb teil, müssen die anwesenden Piloten einen bestimmen, der
damit alle Rechte und Pflichten eines Flugleiters wahrnimmt.
Flugbuch
Eintragungen in das Flugbuch dürfen nur vom Flugleiter vorgenommen werden.
Gastflieger
Alle Gastflieger dürfen mit gültiger Jahresplakette den Flugbetrieb mit Modellen unter 5 kg Gesamtmasse aufnehmen.
Versicherung
Jeder Benutzer des Modellflugplatzes muss im Besitz einer gültigen Modellhalterversicherung ( DMFV, DAec usw. wird
anerkannt) für das von ihm benutzte Modell sein. Diese ist auf Verlangen vorzuzeigen. (Versicherungspolice, Quittung der
letzten Beitragsrechnung)
Umweltaspekt
Sauberkeit ist oberstes Gebot. Hinterlassen Sie keine Abfälle, Modellteile, Zigarettenkippen usw. an der Auf- Abbaustelle
sowie im Start- und Landebereich sowie im Bereich der Sitzbank.
Erste Hilfe
Die Betriebsbestimmungen des Regierungspräsidiums Freiburg schreibt die Anwesenheit einer Person vor, die erfolgreich an
lebensrettenden Sofortmaßnahmen gemäß § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bzw. in Sofortmaßnahmen am
Unfallort gemäß §126 der Verordnung über Luftfahrtpersonal ( LuftPersV) oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat.
Ein gemäß den Bestimmungen entsprechender Verbandskasten ist mitzuführen.
Parkplatzordnung
Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur an der Hütte in der Parkbucht zulässig.
Besondere Vorkommnisse
sind sofort zu melden mit Art und Hergang. Bei Unfällen sofortige Zeugenaufnahme. Meldung an: Dirk Wälde ,
Oberer Bühlweg5, 78073 Oberbaldingen ,01733118008
Diese Platzordnung tritt ab 25.08.07in Kraft
Unterbaldingen den 20.3.2009
Dirk Wälde 1. Vorsitzender